Wer war an dem Freigabeverfahren beteiligt?

Zahlreiche Aufsichtsbehörden und Luftfahrtorganisationen weltweit haben zur sicheren Wiederinbetriebnahme der 737-8 und der 737-9 beigetragen. Ingenieure, Wissenschaftler, Forscher, Techniker und Piloten bzw. Linienpiloten beteiligten sich an diesem aufwändigen Prozess, der hunderttausende Stunden beanspruchte und mehr als tausend Test- und Kontrollflüge umfasste.

Die US-Luftfahrtbehörde FAA (Federal Aviation Administration) ist die Zulassungsbehörde für das Flugzeug und hat das Startverbot für die 737 aufgehoben. Diese Entscheidung gilt für alle Fluggesellschaften in ihrem Zuständigkeitsbereich, einschließlich derer in den USA. Zwar lassen sich die übrigen Zivilluftfahrtbehörden vom Vorgehen der FAA leiten, doch arbeitet Boeing auch mit diesen Behörden zusammen, während sie ihre eigenen Maßnahmen ergreifen, um die 737 für ihre Fluggesellschaften wieder in Betrieb zu nehmen.

Diese übrigen Behörden sind für folgende Regionen bzw. Länder zuständig:

  • Algerien
  • Argentinien
  • Aruba
  • Australien
  • Aserbaidschan
  • Bermuda
  • Brasilien
  • Kanada
  • Kaimaninseln
  • China
  • GUS
  • Ägypten
  • Äthiopien
  • Europäische Union
  • Fidschi
  • Hongkong
  • Indien
  • Indonesien
  • Irak
  • Israel
  • Japan
  • Jordanien
  • Kasachstan
  • Kenia
  • Malaysia
  • Mauretanien
  • Mexiko
  • Mongolei
  • Marokko
  • Neuseeland
  • Nigeria
  • Oman
  • Panama
  • Papua-Neuguinea
  • Russland
  • Ruanda
  • Samoa
  • Saudi-Arabien
  • Singapur
  • Südafrika
  • Südkorea
  • Taiwan
  • Thailand
  • Trinidad und Tobago
  • Türkei
  • Ukraine
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigtes Königreich
  • Vietnam

Diese übrigen Behörden sind für folgende Regionen bzw. Länder zuständig:

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  • Algerien
  • Argentinien
  • Aruba
  • Australien
  • Aserbaidschan
  • Bermuda
  • Brasilien
  • Kanada
  • Kaimaninseln
  • China
  • GUS
  • Ägypten
  • Äthiopien
  • Europäische Union
  • Fidschi
  • Hongkong
  • Indien
  • Indonesien
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Was beinhaltete das Verfahren?

Das Freigabeverfahren, der Zeitplan und die Anforderungen wurden von der FAA und anderen Aufsichtsbehörden festgelegt. Wir nahmen gemeinsam mit der FAA regelmäßige Untersuchungen vor und arbeiteten außerdem in allen Phasen eng mit den übrigen Behörden zusammen. So konnte jeder für die Wiederinbetriebnahme und weitere Maßnahmen relevante Aspekt gründlich geprüft werden:

    • Flugsoftware
    • Verfahren für die Flugbesatzung
    • Wartungsanforderungen
    • Flug- und Wartungsausbildung
    • Simulatoren
    • Zusammensetzung der Mindestausrüstung
    • Zertifizierungsstandards

Die FAA evaluierte gemeinsam mit drei weiteren Zivilluftfahrtbehörden: der Agência Nacional de Aviação Civil (ANAC; Brasilien), der Transport Canada Civil Aviation (TCCA) und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Häufig wurden Expertengremien aus allen Bereichen der Luftfahrt einbezogen; in ihnen waren internationale Aufsichtsbehörden, die NASA und die US-Luftwaffe vertreten. Zu den beteiligten Gremien zählten:

Joint Operations Evaluation Board (JOEB)
Besetzung: FAA und internationale Partner aus Kanada, Europa und Brasilien
Zuständigkeit: Evaluierung und Berichterstattung über den Ausbildungsbedarf der Piloten

Technical Advisory Board (TAB)
Besetzung: FAA, U.S. Air Force, NASA und Volpe National Transportation Systems Center (Teil des US-Verkehrsministeriums)
Zuständigkeit: Evaluierung und Berichterstattung über die finale Fassung der Konstruktionsunterlagen von Boeing

Flight Standardization Board (FSB)
Besetzung: Flugbetriebsinspektoren der FAA, Experten für Sicherheitsstandards und technische Berater
Zuständigkeit: Prüfung der Ausbildungsempfehlungen von JOEB und Aufnahme in die überarbeitete Fassung des eigenen Berichts

Joint Authorities Technical Review (JATR)
Besetzung: Technische Sicherheitsexperten von neun internationalen Zivilluftfahrtbehörden, FAA und NASA
Zuständigkeit: Evaluierung und Berichterstattung über die Zulassung des Flugzeugs.

Wie war das Freigabeverfahren strukturiert?

Die Maßnahmen der FAA gelten nur für Fluggesellschaften in ihrem Zuständigkeitsbereich, insbesondere die der USA. Zwar lassen sich die übrigen Zivilluftfahrtbehörden vom Vorgehen der FAA leiten, doch nur sie selbst können das Startverbot für die ihnen unterstehenden Fluggesellschaften aufheben. In Zusammenarbeit mit Boeing sorgt die FAA dafür, dass ihre internationalen Schwesterbehörden alle notwendigen Informationen erhalten, um zeitnah eine Entscheidung im Sinne der maximalen Sicherheit zu fällen.

Entwicklung und Erprobung von Verbesserungen (Boeing, Flugsicherheitsbehörden)
Verbesserungen im Bereich von Konstruktion, Software und Pilotenausbildung in enger Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden. Aufwändige Tests, zuerst anhand von Computermodellen und in Labors, dann in Simulatoren und schließlich mit Testflügen.

Abschließende Zertifizierungsflüge (FAA, Transport Canada Civil Aviation, Europäischen Agentur für Flugsicherheit)
Erprobung der vorgeschlagenen Änderungen an den Steuerungssystemen. Die Flüge umfassen eine Vielzahl an Flugmanövern und Notfallprozeduren.

Online-Veröffentlichung der Notice of Proposed Rule Making for Airworthiness (FAA)
Aufforderung an die Öffentlichkeit, die umfassend beschriebenen Schritte zur Wiederinbetriebnahme zu kommentieren.

Bewertung des Ausbildungsbedarfs der Flugbesatzung
(FAA/JOEB)
Linienpiloten verschiedener Erfahrungsstufen von US-amerikanischen und anderen Fluggesellschaften arbeiteten mit dem multinational besetzten JOEB an der Ermittlung des Ausbildungsbedarfs. Die Ergebnisse wurden dem FSB vorgelegt.

Online-Veröffentlichung des Entwurf des FSB-Berichts (FAA/FSB)
Aufforderung der Öffentlichkeit, zu den vorgeschlagenen, neuen Vorgaben für die Schulung der Besatzungen über MCAS (Maneuvering Characteristics Augmentation System) Stellung zu nehmen.

Veröffentlichung des abschließenden FSB-Berichts (FAA)
Veröffentlichung des Abschlussberichts nach Berücksichtigung und Prüfung aller Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit.

Abschließende Prüfung der Konstruktionsunterlagen von Boeing (FAA/TAB)
Bewertung der Einhaltung aller FAA-Bestimmungen. TAB prüfte zudem den endgültigen, von Boeing vorgelegten Antrag und veröffentlichte einen Abschlussbericht. Anschließend stellte die FAA die Einhaltung der Bestimmungen endgültig fest.

Veröffentlichung der Lufttüchtigkeitsrichtlinie (Aufsichtsbehörden)
Veröffentlichung der Richtlinie, in der die Aufsichtsbehörden über die Maßnahmen informieren, die Voraussetzung für die Wiederinbetriebnahme der Flugzeuge in ihrem Zuständigkeitsbereich sind.

Aufhebung des Startverbots für die 737 (Aufsichtsbehörden)
Jede Behörde hebt das Startverbot für die Fluggesellschaften in ihrem Zuständigkeitsbereich auf.

Durchführung der in der Richtlinie spezifizierten Maßnahmen (FAA, Boeing, Fluggesellschaften)
Nach Aufhebung des Startverbots durch die FAA können die Fluggesellschaften und Boeing mit der Durchführung der nachstehend aufgeführten Schritte beginnen. Die übrigen Aufsichtsbehörden beschließen ihrerseits Maßnahmen für ihren Zuständigkeitsbereich.
Ausbildung
•  Genehmigung der Ausbildungspläne der Airlines durch die Sicherheitsbehörden.
•  Verpflichtung der Piloten zur Absolvierung der geforderten Ausbildungsmodule.
Flugzeuge
•  Bereits ausgelieferte Maschinen: Durchführung der behördlich geforderten, baulichen Veränderungen sowie aller Aktivierungen durch die Airlines.
•  Noch nicht ausgelieferte Maschinen: Einzelprüfung jeder Maschine durch die FAA und Ausstellung des Lufttüchtigkeitszeugnisses.